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Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen. Seit 2000 gibt es eine weltweit anerkannte Definition der Vereinten Nationen.

✗ Nach der Definition der UNO ist Menschenhandel die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen. Mittel dazu sind die Androhung oder Anwendung von Gewalt, aber auch andere Formen der Nötigung, wie z.B. Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit.
✗ Der Zweck ist die Ausbeutung, wie z.B. die sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklaverei oder die Entfernung von Organen.
✗ Österreich hat diese Definition in die nationale Gesetzgebung übernommen (Strafgesetzbuch: § 104a – Menschenhandel).
Handel in die sexuelle Ausbeutung Handel in die sexuelle Ausbeutung
Kinderhandel Kinderhandel
Handel zur Arbeitsausbeutung, z.B. auf einer Baustelle oder auf dem Feld Handel zur Arbeitsausbeutung, z.B. auf einer Baustelle oder auf dem Feld
Handel von Hausangestellten Handel von Hausangestellten
Heiratshandel Heiratshandel
Organhandel Organhandel